Betreuungskraft nach §87-b

Betreuungskraft / Alltagsbegleiter/in (ursprünglich: Betreuungskraft nach §87-b)

Auch im fortgeschrittenen Alter, bei Krankheit oder Behinderung wollen Menschen ein aktives und selbstbestimmtes Leben führen - ob in einem Senioren-Zentrum, einer betreuten Wohngemeinschaft oder in der eigenen Wohnung. Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen unterstützen dabei.

 

Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen sind vorwiegend im sozialen Bereich für die Betreuung hilfsbedürftiger Menschen zuständig. Dazu gehören Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen.

 

Unterstützung bei Verrichtungen des täglichen Lebens, Assistenz im Alltag und Begleitung von zu betreuenden Personen im Umgang mit der neuen Lebenssituation gehören ebenso zum Aufgabengebiet wie persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten. Sie sind auch mit hauswirtschaftlichen Tätigkeiten betraut, bereiten z. B. Speisen zu und servieren diese, und erledigen organisatorische Tätigkeiten am Computer.

 

Der Arbeitsalltag im Heim umfasst insbesondere die Motivation der Bewohner/innen zu Aktivitäten wie malen, basteln, singen und musizieren, lesen und spielen. Dazu gehört auch körperliche Bewegung wie Gymnastikübungen und Tänze. Möglich sind auch, je nach Einrichtung, Beschäftigungen wie kochen und backen oder leichte Gartenarbeit sowie Pflege von Haustieren und Zimmerpflanzen.

 

Sie organisieren Feiern und Ausflüge zu kulturellen Veranstaltungen, Ausstellungen oder Sportwettkämpfen und begleiten Menschen zu Gottesdiensten oder bei Friedhofsbesuchen.

 

Soziale Kontakte sind gerade in schwierigen Lebenssituationen wichtig. Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen stehen Menschen zur Seite, z. B. beim Tod des Partners, und helfen ihnen dabei, das eigene Leben neu zu ordnen. Dazu gehören insbesondere Gespräche, aber auch Kontakte zu sozialen Diensten und Behörden sowie Hilfe beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen.

 

Als Ansprechpartner/in für die Angehörigen stehen Sie auch diesen beratend zur Seite.

 

Organisatorische und Büroarbeiten ergänzen das breite Spektrum an Aufgaben. In Heimen arbeiten Betreuungskräfte bzw. Alltagsbegleiter/innen auch im Schichtdienst und sind in den Heimalltag eingebunden.


Hinweis:

Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zusammengelegt. Das Pflegeberufegesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Kervita