Pflegefachmann/-frau (ursprünglich: Pflegefachkraft)

Pflegefachleute arbeiten in allen Versorgungsbereichen der Pflege. Insbesondere im Bereich Kranken- und Altenpflege pflegen und betreuen sie kranke und/oder alte Menschen in Abstimmung mit Ärzt/innen.

 

Die Ausbildung ist bundesweit einheitlich geregelt und wird als schulische Ausbildung an Berufsfachschulen (Pflegeschulen) durchgeführt. Sie dauert 3 Jahre und endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung. Eine Pflegeausbildung kann auch im Rahmen eines Hochschulstudiums absolviert werden. Pflegefachleute führen ärztlich veranlasste Maßnahmen aus, assistieren bei Untersuchungen, bereiten operative Maßnahmen vor und dokumentieren Patientendaten. Die Qualitätssicherung ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe. Infusionen, Blutentnahmen und Punktionen gehören ebenso zum Berufsalltag wie Wundversorgung, Injektionen und Medikation.

 

Hilfsbedürftige Menschen benötigen Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und Körperpflege. Pflegefachleute übernehmen diese Aufgaben in der Grundpflege. In der ambulanten Pflege werden diese Aufgaben auch von pflegenden Angehörigen übernommen. Die notwendigen Techniken und Methoden werden dann durch Pflegefachleute vermittelt.

 

Neben der eigentlichen Pflege gehören Organisations- und Verwaltungsaufgaben, z. B. die Ermittlung des Pflegebedarfs und die Planung, Koordination und Dokumentation von Pflegemaßnahmen, ebenfalls zu den Arbeitsbereichen. Dies schließt auch Patientenaufnahme, Qualitätssicherung und Verwaltung des Arzneimittelbestandes ein.

 

Hauptaufgabe ist, dass kranke und pflegebedürftige Menschen ihre körperliche und psychische Gesundheit wieder erlangen, verbessern bzw. erhalten. Dies geschieht hauptsächlich in Krankenhäusern, in stationären Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime) oder bei ambulanten Pflegediensten. Hier wird in Grund- und Behandlungspflege unterschieden.

 

Zur Grundpflege gehört z. B. Körperpflege, Toilettengang und die Einnahme von Mahlzeiten. Ergänzend können hier auch Bewegungs- und Atemübungen hinzukommen. Bettlägerige Patient/innen betten sie fachgerecht und verhindern so Beschwerden, die durch langes Liegen entstehen.

 

Die Behandlungspflege umfasst u. a. eine regelmäßige Messung der Körpertemperatur, des Blutdrucks und des Pulses. Pflegefachleute werten die Daten aus und dokumentieren diese. Sie verabreichen ärztlich verordnete Medikamente, kümmern sich um die Wundversorgung und wechseln Verbände. Punktionen, Infusionen, Transfusionen gehören ebenso zur Behandlungspflege wie medizinischen Maßnahmen sowie operative Eingriffen und Untersuchungen. Dies umfasst auch physikalische Maßnahmen wie medizinische Bäder, Inhalationen und Bestrahlungen.

 

Als Ansprechpartner/in für Angehörige informieren Sie hinsichtlich anstehender Pflegemaßnahmen und leiten diese auch an. Sie beraten auch im Hinblick auf eine ergonomische bzw. behindertengerechte Gestaltung des Umfeldes.

 

Pflegefachleute berücksichtigen stets die körperlichen, seelischen und sozialen Bedürfnisse ihrer Patient/innen. Nur so ist die Pflege und Betreuung im Sinne einer ganzheitlichen Hilfe möglich, z. B. damit ältere Menschen trotz Gebrechen oder Krankheit ein aktives und weitgehend noch selbstbestimmtes Leben führen können.

 

Pflegefachleute sind selbstverständlich auch Ansprechpartner/in für Pflegeschüler/innen während der praktischen Ausbildung, für Pflegehilfskräfte sowie für Praktikant/innen.

 

Hinweis:

Die Ausbildungen in der Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege werden zusammengelegt. Das Pflegeberufegesetz und die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

 

 

Kervita